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Aufnahmeverfahren |
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Einzureichende Unterlagen |
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Anmeldeformular inkl. erforderliche Beilagen (bitte im Sekretariat anfordern), inkl. Motivationsschreiben und letztem Zeugnis (Notenzeugnis für Bildungsgang Maturität). |
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Aufnahmebedingungen Bildungsgang Matura |
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Die Aufnahmebedingungen in den Bildungsgang Maturität richten sich nach dem Aufnahmereglement der Atelierschule: |
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SchülerInnen für die 10. Klasse aus 9. Klassen von Rudolf Steiner Schulen benötigen für die Aufnahme in den massgebenden Fächern bzw. Fächergruppen die Mindestnoten gemäss Aufnahmereglement. |
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SchülerInnen für höhere Klassen von Rudolf Steiner Schulen benötigen in den massgebenden Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 4.5. |
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SchülerInnen anderer Schulen reichen das letzte reguläre Zeugnis ein, weitere Bedingungen gelten gemäss Aufnahmereglement. |
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Tag der offenen Türe |
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Unterrichtsbesuch und Kennenlernen von Schule, SchülerInnen und Lehrkräften für alle Interessierten. Keine Anmeldung erforderlich. |
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Hospitationstag Externe |
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Unterrichtsbesuch und Kennenlernen von Schule, SchülerInnen und Lehrkräften für alle bereits angemeldeten SchülerInnen. |
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Voraussetzungen: Die vollständigen Anmeldeunterlagen müssen dem Sekretariat vorliegen. Zusätzlich ist eine Anmeldung für den Besuchstag an [tocco-encoded-addr:MTA1LDExMCwxMDIsMTExLDY0LDk3LDExNiwxMDEsMTA4LDEwNSwxMDEsMTE0LDExNSw5OSwxMDQsMTE3LDEwOCwxMDEsNDYsOTksMTA0] notwendig. |
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Finanzelternabend |
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Für Eltern, die das erste Kind an der Atelierschule haben werden, findet obligatorisch ein Informationsabend zum Thema Finanzen, Schulorganisation und Recht statt. |
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Aufnahmegespräche |
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Die Gespräche finden ab März an der Atelierschule Zürich statt (mit Eltern, Schülern und Lehrpersonen). Das Sekretariat der Atelierschule nimmt mit Ihnen Kontakt auf. |
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Voraussetzungen: Anmeldeunterlagen vorliegend sowie Anmeldegebühr einbezahlt. |
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Bei SchülerInnen aus den Rudolf Steiner Schulen Sihlau, Winterthur und Zürich finden die Gespräche jeweils in der Trägerschule statt. |
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Aufnahmeprüfung |
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Die Aufnahmeprüfung für SchülerInnen in den Bildungsgang Maturität, die nicht von Rudolf Steiner Schulen kommen, findet im März 2022 statt (genaue Daten folgen). |
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Zulassungsbedingungen: siehe Aufnahmereglement |
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Schulvertrag und Schulbeitrag |
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Nach gegenseitiger Vereinbarung über den Schulbesuch erfolgt die Aufnahme durch Unterzeichnen des Schulvertrags. Für das Inkrafttreten des Vertrages ist die separate Vereinbarung des Schulbeitrags erforderlich. Bei SchülerInnen aus den Rudolf Steiner Schulen Sihlau, Winterthur und Zürich oder dem «Netzwerk» der Rudolf Steiner Schulen in der Schweiz ist die Vereinbarung des Schulbeitrags für die Klassen 10-12 nicht erforderlich, da der Transfer-Beitrag zwischen den Schulen geregelt wird. |