Aufnahmeverfahren und Termine |
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Anmeldeschluss |
31. Januar 2012 |
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Informationsabende |
Dienstag 10., Montag 16. Jan. jeweils von 19-21 h |
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Tag der offenen Tür |
Mittwoch 01. Februar 2012, 8 – 15.30 h |
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Besuchs-& Informationstag für angemeldete Schüler |
Donnerstag 19. Januar 2012, 9 – 17.00 h
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Aufnahmegespräche |
ab Februar 2012 |
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Aufnahmeprüfung |
2./3. April 2012 (nur aus 9. Kl. nicht von Rudolf Steiner Schulen) | ||
Besonderes |
Wir führen in der 10. Klasse eine Warteliste | ||
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einzureichende Unterlagen
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Anmeldeformular: Im Sekretariat anfordern: Tel. 043 268 20 50 mit schriftlichem Aufnahmegesuch mit begründeter Interessebekundung am Besuch unserer Schule und dem letzten Zeugnis (Notenzeugnis für Bewerberinnen für den Maturitätslehrgang).
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Aufnahmebedingungen Bildungsgang Maturität |
Die Aufnahmebedingungen in den Bildungsgang Maturität richten sich nach dem Aufnahmereglement der Atelierschule: – Schüler/innen für die 10. Klasse aus 9. Klassen von Rudolf Steiner Schulen be- nötigen für die Aufnahme in den massgebenden Fächern bzw. Fächergruppen die Mindestnoten gemäss Aufnahmereglement von September 2008. – Schüler/innen für höhere Klassen von Rudolf Steiner Schulen benötigen in den massgebenden Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 4.5. – Schüler/innen anderer Schulen reichen das letzte reguläre Zeugnis ein, die weiteren Bedingungen gelten gemäss Aufnahmereglement. |
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Besuchstag & Informationstag fürSchüler/innen |
Unterrichtsbesuch und Kennenlernen von Schule, Schüler/innen und Lehrkräften, am Donnerstag 19. Januar 2012. Anmeldeunterlagen müssen vorliegen. Telefonische Anmeldung im Sekretariat für den Besuchstag erforderlich . |
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Aufnahmegespräch |
Aufnahmegespräche finden ab Februar 2012 mit Eltern, Schülern und Lehrpersonen statt: Termine bitte mit dem Sekretariat vereinbaren. |
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Aufnahmeprüfung |
Die eventuelle Aufnahmeprüfung für Schüler/innen in den Bildungsgang Maturität, die nicht von Rudolf Steiner Schulen kommen, findet am 2./3. April 2012 statt. |
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Aufnahme/Schulvertrag und Schulbeitrag |
Nach gegenseitiger Übereinstimmung über den Schulbesuch erfolgt die Aufnahme durch Unterzeichnen des Schulvertrags. Für das Inkrafttreten des Vertrages ist die separate Vereinbarung des Schulbeitrags erforderlich. - Bei Schüler/innen aus den Rudolf Steiner Schulen Sihlau, Zürich oder dem "Netzwerk" der Rudolf Steiner Schulen in der Schweiz ist die Vereinbarung des Schulbeitrags für die Klassen 10-12 nicht erforderlich, da der Transfer-Beitrag zwischen den Schulen geregelt wird. |
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