Atelierschule
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Aufnahmeverfahren und Termine


Termine

Anmeldeschluss

 
31. Januar 2012

Informationsabende

 

Dienstag 10., Montag 16. Jan. jeweils von 19-21 h

Tag der offenen Tür

 
Mittwoch 01. Februar 2012, 8 – 15.30 h

Besuchs-& Informationstag für angemeldete Schüler

 

Donnerstag 19. Januar 2012, 9 – 17.00 h

 

Aufnahmegespräche

 

ab Februar 2012

     
Aufnahmeprüfung
2./3. April 2012 (nur aus 9. Kl. nicht von Rudolf Steiner Schulen)


Besonderes

  Wir führen in der 10. Klasse eine Warteliste


Verfahren

einzureichende Unterlagen


Anmeldeformular: Im Sekretariat anfordern: Tel. 043 268 20 50 mit schriftlichem Aufnahmegesuch mit begründeter Interessebekundung am Besuch unserer Schule und dem letzten Zeugnis (Notenzeugnis für Bewerberinnen für den Maturitätslehrgang).

 

Aufnahmebedingungen Bildungsgang Maturität

Die Aufnahmebedingungen in den Bildungsgang Maturität richten sich nach dem Aufnahmereglement der Atelierschule:
– Schüler/innen für die 10. Klasse aus 9. Klassen von Rudolf Steiner Schulen be- nötigen für die Aufnahme in den massgebenden Fächern bzw. Fächergruppen die Mindestnoten gemäss Aufnahmereglement von September 2008.
– Schüler/innen für höhere Klassen von Rudolf Steiner Schulen benötigen in den massgebenden Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 4.5.
– Schüler/innen anderer Schulen reichen das letzte reguläre Zeugnis ein, die weiteren Bedingungen
gelten gemäss Aufnahmereglement.

Besuchstag & Informationstag für

Schüler/innen

Unterrichtsbesuch und Kennenlernen von Schule, Schüler/innen und Lehrkräften, am Donnerstag
19. Januar 2012. Anmeldeunterlagen müssen vorliegen. Telefonische Anmeldung im Sekretariat für den Besuchstag erforderlich .

Aufnahmegespräch

Aufnahmegespräche finden ab Februar 2012 mit Eltern, Schülern und Lehrpersonen statt:
Termine bitte mit dem Sekretariat vereinbaren.

Aufnahmeprüfung

Die eventuelle Aufnahmeprüfung für Schüler/innen in den Bildungsgang Maturität, die nicht von Rudolf Steiner Schulen kommen, findet am 2./3. April 2012 statt.

Aufnahme/Schulvertrag und Schulbeitrag

Nach gegenseitiger Übereinstimmung über den Schulbesuch erfolgt die Aufnahme durch Unterzeichnen des Schulvertrags. Für das Inkrafttreten des Vertrages ist die separate Vereinbarung des Schulbeitrags erforderlich. - Bei Schüler/innen aus den Rudolf Steiner Schulen Sihlau, Zürich oder dem "Netzwerk" der Rudolf Steiner Schulen in der Schweiz ist die Vereinbarung des Schulbeitrags für die Klassen 10-12 nicht erforderlich, da der Transfer-Beitrag zwischen den Schulen geregelt wird.